Bei einem Sterbefall zu Hause muss zunächst ein Arzt verständigt werden, der den Tod feststellen und die
Todesbescheinigung ausstellen muss. Diese Bescheinigung benötigen wir für die Überführung des Verstorbenen.
Halten Sie bitte dafür den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
Gern können Sie in aller Ruhe Abschied von ihrem Lieben nehmen.
Bis zu 24 Stunden darf der Verstorbene bei Ihnen zu Hause bleiben ! Rufen Sie uns an, wenn Sie bereit dafür sind.
Dafür stehen wir Ihnen unter der Nummer 033932/ 70511 zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung.
Zur Besprechung der weiteren organisatorischen Dinge treffen wir uns entweder in unseren Geschäftsräumen,
oder auch
bei Ihnen daheim. Dabei können Sie sich jederzeit auf eine kompetente und vor allem menschliche Beratung verlassen.
Für die Abwicklung sämtlicher bürokratischen Formalitäten benötigen wir von Ihnen die folgenden Dokumente:
Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt; diese Bescheinigung verbleibt zunächst beim Verstorbenen bzw. im
Krankenhaus oder Seniorenheim)
Familienstammbuch (oder einzelne Urkunden)
bei Verheirateten: Heiratsurkunde
bei Ledigen: Geburtsurkunde
bei Geschiedenen: Heiratsurkunde mit Scheidungseintrag oder zusätzlich Scheidungsurteil mit
Rechtskraftvermerk
bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Lebenspartners
Personalausweis des Verstorbenen
Rentenanpassungsbescheid (letzter Stand, aktueller Stand)
Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versicherungskarte/Chipkarte)
Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen)
Grabdokumente (Urkunde über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)
Willenserklärung (Bedarfsweise, sofern der Wunsch nach Einäscherung, Seebestattung oder anonymer Bestattung
besteht)
Sollten einzelne dieser Urkunden nicht zur Verfügung stehen, so können wir Ihnen bei der Beschaffung helfen.
Wir besorgen die aktuellen Sterbeurkunden dann für Sie beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes.