Bestattungsvorsorge

Immer mehr Menschen treffen Vorsorge. Sie überlassen nichts mehr dem Zufall und verlassen sich nicht auf andere. Sie stellen damit sicher, dass die Wünsche auch bei ihrer eigenen Bestattung beachtet und erfüllt werden.

Es geht um die Entlastung der Angehörigen.

Im Vorsorgevertrag kann zu Lebzeiten alles für die eigene Bestattung geregelt werden. Er bietet die Sicherheit, daß die eigenen Wünsche und Vorstellung nach dem Ableben verbindlich erfüllt werden.
Umfang und Inhalt eines Vorsorgevertrages werden den individuellen Bedürfnissen angepaßt.
Ein Alleinstehender wird in der Regel umfangreichere Festlegungen treffen als jemand mit Familie.
Besteht ein gutes vertrauensvolles Verhältnis, kann ein Vorsorgevertrag auf wenige wichtige Dinge beschränkt bleiben. Ist das Verhältnis unterkühlt, vielleicht sogar gespannt, empfiehlt sich eine umfangreichere Absicherung und detaillierte Auflistung der Wünsche. Auch lösen wir mit Ihnen das Problem der Finanzierung. Was ist im speziellen Fall richtig? Besteht ein gewisser Betrag zur Verfügung oder soll monatlich abgezahlt werden?
Es gibt mehre Möglichkeiten, im finanziellen Bereich Vorsorge zu treffen. Es besteht die Möglichkeit, ein Treuhandkonto (wie ein Sparbuch) zu errichten oder eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.


Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung kann entweder per einmaliger Beitragszahlung oder per laufender Beitragszahlung abgeschlossen werden.
Bei Sterbegeldversicherungen mit einmaliger Beitragszahlung wird der Beitrag für die Sterbegeldversicherung einmalig gezahlt. Die Versicherungssumme ist höher als der einmalbezahlte Beitrag.
Bei der Sterbegeldversicherung mit laufender Beitragszahlung wird der Beitrag monatlich (wahlweise auch vierteljährlich oder jährlich) für einen vorab bestimmten Zeitraum bezahlt. Die Versicherungssummen und die Beiträge errechnen sich individuell nach dem jeweiligen Alter.

Treuhandeinzahlung

Eine Treuhandeinzahlung wird bei der „Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG“ getätigt. Dort wird der jeweilige Geldbetrag verzinst. Das Geld wird treuhänderisch verwaltet und zusätzlich übernimmt eine namenhafte Sparkasse über den eingezahlten Betrag eine Bürgschaft.
Gerne können wir Sie hier beraten und Ihnen ein individuelles Angebot für eine Sterbegeldversicherung oder Treuhandzahlung erstellen. Eine finanzielle Absicherung ist selbstverständlich auch ohne einen Bestattungsvorsorgevertrag möglich.
Es wird in jedem Fall eine für Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Möglichkeit erarbeitet.
Gern beraten wir Sie im persönlichen Gespräch bei uns, oder bei Ihnen zu Hause und klären alle Ihre offenen Fragen kostenlos zum Thema Bestattungsvorsorge.


Hier können sie sich unseren Vorsorgevertrag herrunterladen.